Fernberatung
Da wir in unserer Praxis "ganzheitlich" arbeiten, erreichen uns immer wieder "Anfragen", um "Hilfe" bittend, aus weiterer Entfernung.
Eine Beratung / Hilfestellung kann nach unseren "rechtlichen Vorgaben" jedoch nur erfolgen, wenn wir Sie als "ordentliche Patientenbesitzer/in" in unserer Praxiskartei führen.
Da diese Tätigkeit auch der tierärztlichen Gebührenordnung unterliegt, muss dies auch danach in Umfang und Zeitaufwand abgerechnet werden.
"Ferndiagnosen": Anfragen über Messenger-Dienste oder durch Zusendungen per e-mail akzeptieren wir nur nach vorheriger Absprache.
Wir danken für Ihr Verständnis.